Anmeldung für Schul-Anfänger für das Schul-Jahr 2025
Ihr Kind wird bis zum 30. Juni 2025 6 Jahre alt.
Ihr Kind muss im Jahr 2025 in die Schule.
Es gibt Ausnahmen.
Die Ausnahmen finden Sie hier.
Ihr Kind wird:
im Juli 2025
im August 2025
im September 2025
6 Jahre alt.
Ihr Kind kann im Jahr 2025 in die Schule.
Das müssen Sie beachten:
Sie haben einen Brief von der Stadt Leipzig bekommen.
Sie haben den Brief im Juli 2024 bekommen.
Der Brief ist vom Amt für Jugend, Familie und Bildung.
In dem Brief steht welche Schule in Ihrer Nähe ist.
Sie müssen Ihr Kind in dieser Schule anmelden.
Wenn Ihr Kind nach dem 30. September 2025 6 Jahre alt wird:
Sie können einen Antrag stellen.
Dann kann Ihr Kind im Jahr 2025 in die Schule kommen.
Den Antrag stellen Sie an der Grund-Schule in Ihrer Nähe.
Sie müssen den Antrag bis zum 28. Februar 2025 stellen.
So melden Sie Ihr Kind in der Schule an
Diese Unterlagen brauchen Sie:
die Geburts-Urkunde vom Kind
den Brief vom Amt für Jugend, Familie und Bildung
das ausgefüllte Anmelde-Formular
Das Anmelde-Formular muss von beiden Eltern unterschrieben werden.
Ausweise der Eltern
Ehe-Urkunde oder Sorgerechts-Erklärung
oder beim alleinigen Sorge-Recht:
Gerichts-Beschluss zum alleinigen Sorge-Recht
Wenn nur ein Eltern-Teil kommt:
Bitte bringen Sie auch noch diese Unterlagen mit:
Vollmacht vom anderen Eltern-Teil
Kopie vom Ausweis vom anderen Eltern-Teil
Die Termine zum Anmelden sind:
20. August 2024
8:00 Uhr bis 11:30 Uhr und
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
22. August 2024
8:00 Uhr bis 11:30 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
27. August 2024
8:00 Uhr bis 11:30 und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Kommen Sie an einem dieser Termine zur Grund-Schule.
Es ist egal an welchem Termin Sie kommen.
Rückstellung
Manche Kinder brauchen mehr Zeit.
Sie sind noch nicht bereit für die Schule.
Sie können noch 1 Jahr länger im Kindergarten bleiben.
Man sagt:
Die Kinder können zurückgestellt werden.
Darüber entscheidet die Schul-Leitung.
Wenn Ihr Kind schon zurückgestellt ist:
Sie müssen es wieder an der Grund-Schule anmelden.
Ihr Kind ist nicht automatisch angemeldet.
Wichtig
wenn Sie als Eltern nicht zusammen wohnen:
Melden Sie Ihr Kind in der Grund-Schule an, wo das Kind wohnt.
Gemeinsame Schul-Bezirke
Ein Bezirk ist ein bestimmter Bereich in Ihrem Ort.
Zu einem Schuzl-Bezirk können mehrere Grund-Schulen gehören.
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Schul-Bezirken.
Melden Sie Ihr Kind in einer Grund-Schule in Ihrem Schul-Bezirk an.
Oft ist das die Grund-Schule in Ihrer Nähe.
Sie haben keinen Anspruch auf eine bestimmte Grund-Schule aus dem Bezirk.
Das Landes-Amt für Schule und Bildung und die Schul-Leitung entscheiden darüber.