Untersuchungen vom Amts-Zahn-Arzt für Kinder und Jugendliche
Der Zahn-Arzt vom Gesundheits-Amt heißt:
Amts-Zahn-Arzt.
Der Amts-Zahn-Arzt kontrolliert nur.
Er schaut sich die Zähne und das Gebiss nur an.
Er behandelt nicht.
Er bohrt nicht.
Das macht der Zahn-Arzt vom Kind.
Diese Untersuchungen gibt es:
Untersuchungen in der Kita
Kita ist eine Abkürzung.
Sie bedeutet:
Kinder-Tages-Stätte
Zu der Untersuchung können alle Kita-Kinder ab 1 Jahr.
Die Untersuchung ist jedes Jahr 1 Mal.
Wo ist die Untersuchung?
Der Amts-Zahn-Arzt kommt in die Kita.
Wie kann Ihr Kind bei der Untersuchung mitmachen?
Sie bekommen eine Info.
Die Info bekommen Sie von der Kita.
Darin steht:
Wann die Untersuchung ist.
Sie bekommen eine Einwilligungs-Erklärung.
Eine Einwilligungs-Erklärung ist ein Formular.
Damit geben Sie die Erlaubnis zur Untersuchung.
Die Erlaubnis müssen Sie nur 1 Mal geben.
Sie gilt dann solange das Kind in der Kita ist.
Diese Unterlagen braucht der Amts-Zahn-Arzt:
Das blaue Heft: Zahnärztlicher Vorsorge-Pass
Bringen Sie das Heft am Untersuchungs-Tag mit in die Kita.
Das passiert bei der Untersuchung
Der Amts-Zahn-Arzt kontrolliert:
welche Zähne schon gewachsen sind
ob die Zähne gesund sind
ob das Zahn-Fleisch gesund ist
ob das Kind gut die Zähne putzt
ob der Kiefer richtig wächst
Das Ergebnis der Untersuchung
Die Eltern bekommen einen Brief.
In dem Brief stehen die Ergebnisse.
Und ob die Eltern nochmal zum Zahn-Arzt vom Kind gehen sollen.
Das Gesundheits-Amt erfasst die Ergebnisse.
Aber ohne Namen.
Das heißt anonym.
Man spricht: anonüm.
Warum gibt es die Untersuchung?
Die Kinder sollen keine Angst vor dem Zahn-Arzt haben.
Sie sollen merken:
Es ist gar nicht schlimm
Die anderen Kinder haben auch keine Angst
Es gibt 2 Gesetze für die Untersuchung
Die Gesetze heißen:
Gesetz über den öffentlichen Gesundheits-Dienst im Frei-Staat Sachsen - SächsGDG
Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tages-Einrichtungen - SächsKitaG
Untersuchungen in der Schule von 1. Klasse bis 7. Klasse
Die Untersuchungen sind für alle Schüler und Schülerinnen.
Die Untersuchung ist jedes Jahr 1 Mal.
Der Amts-Zahn-Arzt untersucht alle Schüler von der 1. Klasse bis zur 7. Klasse.
An Förder-Schulen von der 1. Klasse bis zur 10. Klasse.
Wo findet die Untersuchung statt?
Der Amts-Zahn-Arzt kommt in die Schule.
So kann Ihr Kind bei der Untersuchung mitmachen
Die Schul-Leitung informiert Sie:
Wann der Amts-Zahn-Arzt in die Schule kommt.
Wenn Ihr Kind nicht bei der Untersuchung mitmachen soll:
Sie können einen Brief schreiben.
Schreiben Sie in den Brief:
Mein Kind soll bei der Untersuchung nicht mitmachen.
Der Brief muss rechtzeitig in der Schule sein.
Geben Sie den Brief vor der Untersuchung in der Schule ab.
Dann untersucht der Amts-Zahn-Arzt das Kind nicht.
Diese Unterlagen braucht der Amts-Zahn-Arzt:
Das blaue Heft: Zahnärzlicher Vorsorge-Pass
Geben Sie Ihrem Kind das Heft am Untersungs-Tag mit.
Das macht der Amts-Zahn-Arzt bei der Untersuchung
Er kontrolliert:
welche Zähne das Kind schon verloren hat
welche Zähne schon nach-gewachsen sind
ob die Zähne gesund sind
ob das Zahn-Fleisch gesund ist
ob das Kind gut die Zähne putzt
ob der Kiefer richtig wächst
Das Ergebnis der Untersuchung
Die Eltern bekommen einen Brief.
Darin stehen die Ergebnisse.
Und ob sie nochmal zum Zahn-Arzt vom Kind gehen sollen.
Das Gesundheits-Amt erfasst die Ergebnisse.
Aber ohne Namen.
Das heißt anonym.
Man spricht: anonüm
Darum gibt es die Untersuchung
Der Amts-Zahn-Arzt kann früh erkennen:
ob die Zähne gesund sind
ob das Zahn-Fleisch gesund ist
ob der Kiefer richtig wächst
Es gibt Gesetze
Die Gesetze heißen:
Gesetz über den öffentlichen Gesundheits-Dienst des Freistaates Sachsens - SächsGDG
Sächsisches Schul-Gesetz - SächsSchG
Sächsische Schul-Gesundheits-Pflege-Verordnung - SächsSchulGPflVO
Gruppen-Vorsorge-Untersuchungen
Die Vorsorge-Untersuchungen sind jedes Jahr.
Die Kinder sind bei der Untersuchung als Gruppe zusammen.
Sie sind für alle Kinder:
in Kitas
in Schulen bis zur 6. Klasse
in Förder-Schulen bis zur 10. Klasse
Wo ist die Untersuchung?
Die Untersuchung ist in der Kita oder in der Schule.
Oder die Untersuchung ist in einer Zahnarzt-Praxis.
Wie kann Ihr Kind bei der Untersuchung mitmachen?
Die Schule oder die Kita informiert Sie:
Wann die Gruppen-Vorsorge-Untersuchung ist.
Diese Unterlagen braucht der Amts-Zahn-Arzt:
Das blaue Heft: Zahnärzlicher Vorsorge-Pass
Bringen Sie das Heft am Untersuchungs-Tag mit in die Kita oder in die Schule.
Das passiert bei der Untersuchung:
Die Kinder lernen:
so geht Zähne putzen richtig
das ist gesundes Essen
Der Amts-Zahn-Arzt stärkt die Zähne der Kinder
Das macht er mit dem Mittel: Flour.
Man spricht: Flur
Die Eltern müssen aber die Erlaubnis geben.
Die Erlaubnis muss schiftlich sein.
Der Amts-Zahn-Arzt erklärt:
Regelmäßig zum Zahn-Arzt gehen ist wichtig.
Darum gibt es die Gruppen-Vorsorge-Untersuchung
Die Kinder sollen lernen:
Gesunde Zähne sind wichtig.
Es gibt ein Gesetz für die Untersuchungen
Das Gesetz heißt: Sozial-Gesetz-Buch 5 - SGB V