Leipziger Amtsblatt vom 11.09.2021
Hier lesen Sie Informationen zur Bundestags-Wahl in Leichter Sprache.
Mehr Informationen in Leichter Sprache finden Sie auch im Internet auf:
Die Bilder sind von:
Bundes-Zentrale für politische Bildung.
Die Fotos sind von:
Deutscher Bundestag Marco Urban
Stadt Leipzig
Monika Hermann hat den Text in Leichter Sprache geschrieben.
Menschen mit Lern-Schwierigkeiten haben den Text geprüft.
Was ist der Bundestag?
Alle 4 Jahre wählen die deutschen Bürger den Bundestag.
Sie wählen dann Personen als ihre Vertreter aus.
Die Vertreter heißen Abgeordnete.
Die Abgeordneten sind meistens Mitglied in einer Partei.
Alle Abgeordneten zusammen sind der Deutsche Bundestag.
Diese Aufgaben haben die Abgeordneten zum Beispiel:
Sie wählen den Bundes-Kanzler
Sie beschließen neue Gesetze
Wie können Sie wählen?
Sie haben eine Wahl-Benachrichtigung bekommen.
Darin steht:
Die Bundestags-Wahl ist am 26. September 2021.
Wohin Sie gehen müssen.
Das heißt Wahl-Lokal.
Das Wahl-Lokal ist von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr offen.
Sie können auch einen Brief schicken.
Wenn Sie zum Beispiel am 26. September nicht in Leipzig sind.
Das heißt Brief-Wahl.
Wie geht die Brief-Wahl?
Sie brauchen einen Wahl-Schein.
Dafür stellen Sie einen Antrag bei der Stadt Leipzig.
So können Sie den Antrag stellen:
schriftlich an:
Stadt Leipzig
Wahlamt
04092 Leipzig
Sie können dafür die Rück-Seite Ihrer Wahl-Benachrichtigung nutzen.
online auf: www.leipzig.de/wahlen
per E-Mail an: briefwahl@leipzig.de
persönlich im Neuen Rathaus bei der Brief-Wahl-Stelle
Benutzen Sie den Haupt-Eingang.
Die Brief-Wahl-Stelle ist im Erdgeschoss vom Neuen Rathaus.
Wichtig:
Unterschreiben Sie den Wahl-Schein.
Schicken Sie Ihren Stimm-Zettel rechtzeitig zurück.
Der Brief muss bis zum Wahl-Tag da sein.
Wie wählen Sie im Wahl-Lokal?
Gehen Sie am 26. September 2021 in Ihr Wahl-Lokal.
Die Wahl-Lokale sind oft in Schulen.
Die Wahl-Lokale sind von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr offen.
Auf der Wahl-Benachrichtigung steht:
welche Wahl-Lokale sind barrierefrei.
Ihr Wahl-Lokal ist nicht barrierefrei?
Dann können Sie einen Wahl-Schein beantragen.
Nutzen Sie dafür die Rück-Seite der Wahl-Benachrichtigung.
Mit dem Wahl-Schein können Sie in ein anderes Wahl-Lokal gehen.
Zeigen Sie den Mitarbeitern im Wahl-Lokal:
Ihre Wahl-Benachrichtigung
Ihren Personal-Ausweis
Sie bekommen dann Ihren Stimm-Zettel.
Gehen Sie mit dem Stimm-Zettel in die Wahl-Kabine.
Warum gibt es 2 Stimmen?
Sie machen insgesamt 2 Kreuze auf Ihrem Stimm-Zettel:
1 Kreuz bei der Überschrift Erststimme
Sie wählen damit eine Person.
1 Kreuz bei der Überschrift Zweitstimme
Sie wählen damit eine Partei.
Falten Sie danach Ihren Stimm-Zettel.
Es soll niemand sehen was Sie gewählt haben.
Jetzt können Sie Ihren Stimm-Zettel in die Wahl-Urne stecken.
Oder in den Umschlag für die Brief-Wahl.
Welche Hilfen gibt es bei der Wahl?
Alle Menschen sollen wählen.
Manche Menschen benötigen dabei Hilfe.
Sie können eine Hilfs-Person zur Wahl mitbringen.
Oder die Mitarbeiter im Wahl-Lokal können helfen.
Zum Beispiel:
Menschen mit körperlicher Behinderung:
Die Hilfs-Person faltet zum Beispiel den Stimm-Zettel.
Menschen, die nicht lesen können:
Die Hilfs-Person kann dem Wähler vorlesen.
Der Wähler muss aber alleine entscheiden.
Die Hilfs-Person darf ihn nicht beeinflussen.
Die Hilfs-Person muss die Wahl geheim halten.
Blinde Menschen und Menschen mit Seh-Behinderung können eine Stimm-Zettel-Schablone mitbringen.