Rechtliche Betreuung beantragen
Das ist rechtliche Betreuung:
Ein rechtlicher Betreuer unterstützt Menschen mit Behinderungen.
Sie bekommen Unterstützung da, wo sie Hilfe brauchen.
Rechtliche Betreuung bekommen Menschen,
die ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können.
Zum Beispiel weil:
sie stark körperlich eingeschränkt sind,
sie seelisch behindert sind und vieles vergessen,
sie Lernschwierigkeiten haben.
Ein rechtlicher Betreuer unterstützt Sie zum Beispiel bei:
Behörden-Angelegenheiten,
Geld-Angelegenheiten,
Post-Angelegenheiten.
Die rechtliche Betreuung gibt es nur, wenn es keine anderen Hilfen mehr gibt.
Es gibt eine Betreuungs-Behörde
Die Betreuungs-Behörde hat die Aufgaben:
prüfen, wie viel und welche Betreuung notwendig ist,
das Ergebnis an das Betreuungs-Gericht melden,
Betreuer beraten und unterstützen.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beraten zu den Fragen:
Was ist notwendig, um einen Betreuer zu bestellen?
Welche Aufgaben und Pflichten hat ein Betreuer?
Wer kann Betreuer werden?
Was ist eine Vorsorge-Vollmacht?
So können Sie eine rechtliche Betreuung bekommen:
Sie können sagen, dass Sie betreut werden möchten.
Jemand aus Ihrer Familie kann sagen, dass Sie betreut werden sollen.
Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin von einem Amt kann sagen, dass Sie betreut werden sollen.
Ein Gericht entscheidet:
ob Sie eine rechtliche Betreuung bekommen.
In Leipzig ist es das Amts-Gericht.
Dort gibt es ein Betreuungs-Gericht.
Das ist die Adresse:
Amtsgericht Leipzig
Betreuungsgericht
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
Vorsorge-Vollmacht
Eine Vorsorge-Vollmacht ist eine Erlaubnis.
So ähnlich wie eine rechtliche Betreuung.
Eine rechtliche Betreuung muss ein Gericht entscheiden.
Bei einer Vorsorge-Vollmacht entscheiden Sie selbst.
Sie erlauben einer Person für Sie zu entscheiden.
Wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.
Zum Beispiel weil Sie einen Unfall hatten und im Koma liegen.
Die Betreuungs-Behörde berät Sie zur Vorsorge-Vollmacht.
Kosten
Sie können eine Betreuungs-Verfügung beglaubigen lassen.
Oder eine Vorsorge-Vollmacht.
Eine Beglaubigung kostet 10 Euro.
Hier bekommen Sie mehr Informationen:
https://www.bmjv.de/DE/LeichteSprache/Betreuungsrecht.html
Die Informationen sind in Leichter Sprache.
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Hammerweg 30
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Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache.