Untersuchungen vom Amts-Arzt für Kinder und Jugendliche
Hier finden Sie Informationen zur Arbeit vom Gesundheits-Amt.
Der Arzt vom Gesundheits-Amt heißt Amts-Arzt.
Es ist nicht der Kinder-Arzt vom Kind.
Der Kinder-Arzt vom Kind arbeitet in einer Arzt-Praxis.
Die Amts-Ärzte untersuchen Kinder und Jugendliche.
Eine bekannte Untersuchung ist zum Beispiel:
die Schul-Aufnahme-Untersuchung.
Jedes Kind muss zu dieser Untersuchung.
Es kann sonst nicht in die 1. Klasse kommen.
Diese Untersuchungen gibt es
Die Kita-Untersuchung
Die Kinder bei der Kita-Untersuchung sind meistens 4 Jahre alt.
Wo ist die Untersuchung?
Die Untersuchung ist in der Kita.
Der Amts-Arzt kommt in die Kita.
Wie lange dauert die Untersuchung?
Die Untersuchung dauert etwa 30 Minuten für 1 Kind.
Wie kann Ihr Kind bei der Untersuchung mitmachen?
Sie bekommen vorher eine Info.
Die Info kommt von der Kita.
Darin steht, wann die Untersuchung ist.
Sie bekommen auch ein Formular.
Im Formular sind Fragen zur Gesundheit vom Kind.
Zum Beispiel:
Welche Krankheiten hat das Kind schon gehabt.
Das Formular ist nicht in Leichter Sprache.
Sie geben vor der Untersuchung die Erlaubnis.
Die Erlaubnis zur Untersuchung muss schriftlich sein.
Sie können bei der Untersuchung dabei sein.
Die Erzieherin kann bei der Untersuchung dabei sein.
Dafür braucht sie aber die Erlaubnis von den Eltern.
Die Erlaubnis für die Erzieherin muss schriftlich sein.
Diese Unterlagen braucht der Amts-Arzt
Das gelbe Kinder-Untersuchungs-Heft
Man sagt auch: U-Heft
Den Impf-Ausweis vom Kind
Das ausgefüllte Formular zur Gesundheit vom Kind
Bitte unterschreiben Sie das Formular.
Bringen Sie alle Unterlagen am Untersuchungs-Tag mit in die Kita.
Was untersucht der Amts-Arzt?
Der Amts-Arzt untersucht:
das Sehen
das Hören
die Motorik
Motorik ist ein Fremd-Wort.
Es bedeutet: Bewegung.
Es gibt Fein-Motorik und Grob-Motorik.
Fein-Motorik ist zum Beispiel:
Mit den Fingern einen Stift greifen und halten.
Das sieht der Arzt zum Beispiel beim Malen.
die Grob-Motorik
Grob-Motorik ist zum Beispiel:
hüpfen auf einem Bein
lange auf einem Bein stehen
wie gut das Kind spricht
welche Impfungen das Kind hat
ob der Kinder-Arzt alle Vorsorge-Untersuchungen gemacht hat
Vorsorge-Untersuchungen sind:
alle Untersuchungen aus dem gelben U-Heft
Bei der Kita-Untersuchung bleibt das Kind angezogen.
Es muss sich nicht ausziehen.
Das Ergebnis der Untersuchung
Sie bekommen einen Brief.
In dem Brief stehen die Ergebnisse.
Der Brief ist verschlossen.
Es sollen nur die Eltern wissen was darin steht.
Die Erzieher in der Kita kennen die Ergebnisse nicht.
Nur wenn die Erzieher bei der Untersuchung dabei waren.
Dazu brauchen sie die Erlaubnis von den Eltern.
Das Gesundheits-Amt erfasst die Ergebnisse.
Aber ohne Namen.
Das heißt: anonym.
Man spricht: anonüm.
Hier finden Sie Hinweise zum Daten-Schutz.
Warum gibt es die Untersuchung?
Der Amts-Arzt will wissen:
Was muss das Kind noch üben, bis es in die Schule kommt.
Dazu untersucht der Amts-Arzt:
Ob das Kind gut entwickelt ist
Ob das Kind gut sehen und hören kann
Ob das Kind gut sprechen kann
Wenn es notwendig ist: Der Amts-Arzt berät die Eltern.
Er berät zu diesen Themen:
Wie können die Eltern beim Üben helfen?
Welche Therapie kann dem Kind helfen?
Es gibt ein Gesetz
In dem Gesetz steht: alle Kinder können mitmachen.
Das Gesetz heißt: Sächsisches Kita-Gesetz.
Die Schul-Aufnahme-Untersuchung
Jedes Kind muss diese Untersuchung machen.
Die Untersuchung muss sein, bevor das Kind in die 1. Klasse kommt.
Die Eltern bekommen einen Termin.
Den Termin bekommen die Eltern bei der Schul-Anmeldung.
Hier finden Sie mehr Informationen zur Schul-Anmeldung in Leichter Sprache.
Hier finden Sie Tipps, wie Sie Ihr Kind gut für die Schule vorbereiten.
Wo ist die Untersuchung?
Die Untersuchung ist beim Gesundheits-Amt.
Wie lange dauert die Untersuchung?
Die Untersuchung dauert etwa 1 Stunde.
Manchmal kann es länger dauern.
Dann dauert die Untersuchung 1 Stunde und 30 Minuten.
Wie kann Ihr Kind bei der Untersuchung mitmachen?
Sie bekommen einen Termin bei der Schul-Anmeldung.
In Ausnahmen bekommen Sie den Termin am Telefon oder per E-Mail.
Die Ausnahme kann sein:
Sie haben Ihr Kind später zur Schule angemeldet.
Zum Beispiel, weil Sie neu in Leipzig sind.
Dann vereinbaren Sie den Termin direkt beim Gesundheits-Amt.
Schreiben Sie eine E-Mail an kinder.und.jugendmedizin@leipzig.de.
Schreiben Sie dazu:
Den ganzen Namen vom Kind
Mit allen Vornamen und der Nachname
Die Grund-Schule vom Kind
Ihre Kontakt-Daten
Kontakt-Daten sind zum Beispiel Telefon-Nummer oder E-Mail Adresse.
Diese Unterlagen braucht der Amts-Arzt:
das gelbe Kinder-Untersuchungs-Heft
Man sagt auch U-Heft.
den Impf-Ausweis vom Kind
das ausgefüllte Formular zur Gesundheit vom Kind
Bitte unterschreiben Sie das Formular.
Das Formular ist nicht in Leichter Sprache.
Wenn Sie haben:
Unterlagen vom Kinder-Arzt zu Krankheiten vom Kind
Bericht von der Kita
Bringen Sie die Unterlagen mit zum Termin beim Gesundheits-Amt.
Das macht der Amts-Arzt bei der Untersuchung:
Er spricht mit den Eltern zur Gesundheit vom Kind.
Der Amts-Arzt untersucht beim Kind:
das Sehen und Hören
die Größe und das Gewicht
die Motorik
Motorik bedeutet Bewegung.
Es gibt Fein-Motorik und Grob-Motorik.
Fein-Motorik ist zum Beispiel:
Mit den Fingern einen Stift greifen und halten.
Das sieht der Arzt beim Malen.
Grob-Motorik ist zum Beispiel:
hüpfen auf einem Bein
lange auf einem Bein stehen
das Sprechen
Zum Beispiel:
Das Kind kann Wörter gut nachsprechen.
Das Kind kann Wörter ergänzen.
die Konzentration
Der Amts-Arzt kontrolliert:
Ob das Kind alle Impfungen bekommen hat.
Der Amts-Arzt schätzt ein:
Ob das Kind gut in der Schule zurecht kommt.
Zum Beispiel mit den anderen Schülern.
Das Ergebnis der Untersuchung:
Der Arzt bespricht die Ergebnisse mit den Eltern
Sie bekommen auch einen Brief.
Darin stehen die Ergebnisse.
Und ob die Eltern nochmal zu einem anderen Arzt müssen.
Wenn es notwendig ist:
Die Eltern bekommen Infos zu Therapien und Förderungen.
Sie besprechen: Was kann dem Kind helfen?
Die Eltern bekommen Infos zu Impfungen für das Kind.
Der Amts-Arzt informiert die Leitung der Grund-Schule.
Die Schul-Leitung entscheidet: Kann das Kind an diese Schule gehen.
Das Gesundheits-Amt erfasst die Ergebnisse.
Aber ohne Namen.
Das heißt anonym.
Man spricht anonüm.
Warum gibt es die Untersuchung?
Der Amts-Arzt kann nach der Untersuchung sagen:
Was kann das Kind schon.
Und was muss das Kin noch üben.
Zum Beispiel:
Das Kind kann gut mit anderen Kindern umgehen.
Das Kind kann gut zuhören.
Wenn es notwendig ist:
Der Amts-Arzt berät die Eltern.
Er berät zu diesen Themen:
Was muss das Kind noch üben?
Wie können die Eltern helfen?
Welche Therapie kann dem Kind helfen?
Der Amts-Arzt berät auch die Schule.
Er berät:
Wie können die Lehrer dem Kind helfen?
Der Amts-Arzt glaubt: Ihr Kind braucht besondere Hilfe in der Schule
Das Fach-Wort dafür ist sonder-pädagogischer Förder-Bedarf.
Dann stellt die Grund-Schule zusammen mit den Eltern einen Antrag.
Der Antrag soll herausfinden, ob das wirklich so ist.
Melden Sie sich so schnell wie möglich bei der Grund-Schule.
Damit Sie bald einen Termin bekommen.
Beim Termin stellen Fach-Leute fest, ob das Kind besondere Hilfe braucht.
Beim Termin:
macht das Kind einige Tests.
reden Fach-Leute mit den Eltern.
Hier finden Sie mehr Infos zum sonder-pädagogischen Förder-Bedarf.
Die Infos sind vom Sächsischen Landes-Amt für Schule und Bildung.
Es gibt ein Gesetz
Das Gesetz heißt: Sächsisches Schul-Gesetz - SächsSchG
Darin steht:
Alle Kinder müssen diese Untersuchung machen.
Sie können sonst nicht in die 1. Klasse kommen.
Ein Eltern-Teil muss bei der Untersuchung dabei sein.
Die Untersuchung vom Amts-Arzt in der 6. Klasse
Die Untersuchung gibt es an allen öffentlichen Schulen.
Das heißt, die Schule gehört dem Land Sachsen.
Andere Schulen können die Untersuchung machen.
Die Untersuchung ist für alle Schüler und Schülerinnen in der 6. Klasse.
Bei der Untersuchung müssen alle Schüler und Schülerinnen mitmachen.
Die Untersuchung ist kostenlos.
An Förder-Schulen gibt es noch mehr Untersuchungen.
Die Untersuchungen an Förder-Schulen sind alle 2 Jahre.
Wo ist die Untersuchung?
Der Amts-Arzt kommt in die Schule.
Die Eltern können bei der Untersuchung dabei sein.
Die Eltern können auch sagen:
Die Untersuchung soll der Kinder-Arzt vom Kind machen.
Dann muss der Kinder-Arzt die Untersuchung genauso machen,
wie der Arzt vom Gesundheits-Amt.
Wenn die Untersuchung beim Kinder-Arzt ist:
Die Eltern müssen die Untersuchungs-Ergebnisse der Schul-Leitung geben.
Die Untersuchungs-Ergebnisse müssen bei der Schul-Leitung sein,
wenn die Untersuchung in der Schule ist.
Wichtig: Sie müssen vor der Untersuchung in der Schule zum Kinder-Arzt.
Die Untersuchungs-Ergebnisse sollen in einem verschlossenen Umschlag sein.
Wenn die Untersuchung beim Kinder-Arzt Geld kostet:
Die Eltern müssen die Untersuchung bezahlen.
Das Gesundheits-Amt bezahlt die Untersuchung nicht.
Wie kann Ihr Kind bei der Untersuchung mitmachen?
Sie bekommen von der Schul-Leitung:
Die Info, wann die Untersuchung ist
Das Formular mit Fragen zur Gesundheit vom Kind
Hier ist das Formular für öffentliche Schulen.
Das sind meistens Schulen von der Stadt Leipzig
Hier ist das Formular für Schulen in freier Trägerschaft.
Dann gehört die Schule zum Beispiel einem Verein.
Diese Unterlagen braucht der Amts-Arzt:
den Impf-Ausweis vom Kind
das ausgefüllte Formular zur Gesundheit vom Kind
Unterschreiben Sie das Formular.
Hier ist das Formular zur Gesundheit für Schüler an öffentlichen Schulen.
Hier ist das Formular zur Gesundheit für Schüler an Schulen von freien Trägern.
Bringen Sie die Unterlagen mit zur Untersuchung in der Schule.
Das macht der Amts-Arzt bei der Untersuchung
Der Amts-Arzt untersucht das Kind.
Zum Beispiel:
Seh-Test
Hör-Test
Der Amts-Arzt kontrolliert:
Ob das Kind alle Impfungen hat.
Er gibt dem Kind Tipps zur Gesundheit.
Das Ergebnis der Untersuchung
Die Eltern bekommen einen Brief.
Darin stehen die Ergebnisse.
Und ob die Eltern nochmal zu einem anderen Arzt gehen sollen.
Wenn notwendig:
Die Eltern bekommen Infos zu Therapien und Förderungen.
Sie besprechen: Was kann dem Kind helfen?
Die Eltern bekommen Infos zu Impfungen für das Kind.
Das Gesundheits-Amt erfasst die Ergebnisse.
Aber ohne Namen.
Das heißt anonym.
Man spricht: anonüm.
Hier finden Sie Hinweise zum Daten-Schutz für öffentliche Schulen.
Hier finden Sie Hinweise zum Daten-Schutz für Schulen von freien Trägern.
Warum gibt es die Untersuchung?
Der Amts-Arzt will wissen:
Ob das Kind gesund ist.
Ob das Kind gut lernen kann.
Manche Kinder brauchen Hilfe.
Zum Beispiel beim Sehen.
Sie brauchen dann eine Brille.
Die Eltern bekommen einen Brief.
Oder die Eltern bekommen eine Einladung zu einem Gespräch.
Der Amts-Arzt sagt: Wie die Eltern dem Kind helfen können.
Zum Beispiel mit einer Therapie.
Es gibt 2 Gesetze für die Untersuchung
Die Gesetze heißen:
Sächsisches Schul-Gesetz - SächsSchG
Sächsische Schul-Gesundheits-Pflege-Verordnung - SächsSchulGPflVO
Die Schul-Sport-Befreiung
Schüler können wegen der Gesundheit eine Sport-Befreiung bekommen.
Zum Beispiel, weil sie krank sind.
Sie müssen dann nicht beim Sport-Unterricht in der Schule mitmachen.
Wenn die Krankheit weniger als 4 Wochen dauert:
Der Sport-Lehrer in der Schule entscheidet über die Sport-Befreiung.
Wenn die Krankheit länger als 4 Wochen dauert:
Der Amts-Arzt vom Gesundheits-Amt muss die Sport-Befreiung bestätigen.
Ausnahme:
Jeder kann den Grund für die Sport-Befreiung sehen.
Zum Beispiel:
Der Schüler hat ein gebrochenes Bein.
Dann braucht der Schüler keine Bestätigung vom Amts-Arzt.
Untersuchung zur Sport-Befreiung vom Amts-Arzt
Sie brauchen einen Termin beim Gesundheits-Amt.
Der Termin ist für die Untersuchung vom Amts-Arzt.
Schreiben Sie eine E-Mail an kinder.und.jugendmedizin@leipzig.de.
Schreiben Sie in die E-Mail:
Die Schule von Ihrem Kind
Die Klasse von Ihrem Kind
Ihre Telefon-Nummer
Die Mitarbeiter können Sie dann anrufen.
Bitte beachten Sie:
Am Anfang vom Schul-Jahr dauert die Bearbeitung oft länger.
Viele Eltern brauchen dann die Bescheinigung vom Amts-Arzt.
Diese Unterlagen braucht der Amts-Arzt
Die Unterlagen vom Arzt zur Krankheit vom Kind.
Bringen Sie die Unterlagen mit zum Termin beim Amts-Arzt.
In den Unterlagen muss stehen:
Welche Krankheit der Schüler hat.
Wie lange die Sport-Befreiung dauern soll.
Ob die Befreiung für den ganzen Sport-Unterricht ist.
Es kann sein:
Einige Übungen kann der Schüler trotzdem mitmachen.
Wo ist die Untersuchung?
Die Untersuchung ist im Gesundheits-Amt.
Gehen Sie zu dem Sach-Gebiet vom Gesundheits-Amt, das für Ihre Schule zuständig ist.
Ein Sach-Gebiet ist eine Abteilung.
Diese Sach-Gebiete gibt es:
Sachgebiet Zentrum
Gustav-Mahler-Straße 3
04109 Leipzig
Telefon: 0341 123-68 53
Sachgebiet Nord
Gustav-Mahler-Straße 3
04109 Leipzig
Telefon: 0341 123-68 40
Sachgebiet Ost
Hermann-Liebmann-Straße 73
04315 Leipzig
Telefon: 0341 123-67 12
Sachgebiet West
Miltitzer Allee 36
04205 Leipzig
Telefon: 0341 123-66 12
Das passiert bei der Untersuchung:
Der Amts-Arzt spricht mit den Eltern zur Gesundheit vom Kind.
Danach untersucht der Amts-Arzt das Kind.
Er kann dann sagen:
Das Kind kann beim Sport-Unterricht mitmachen.
Oder
Das Kind kann beim Sport-Unterricht nicht mitmachen.
Das Ergebnis der Untersuchung
Die Eltern bekommen die Bescheinigung gleich beim Amts-Arzt.
Oder die Eltern bekommen die Bescheinigung mit der Post.
Die Eltern müssen die Bescheinigung in der Schule abgeben.
Es gibt Gesetze für die Sport-Befreiung
Die Gesetze heißen:
Schul-Besuchs-Ordnung - SBO
Verwaltungs-Vorschrift des Sächsischen Staats-Ministeriums für Kultus zum Schul-Sport - VwV Schul-Sport