Schwerbehinderten-Recht
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Behinderung und Schwerbehinderung
Es gibt Behinderung und es gibt Schwerbehinderung.
Der Unterschied ist im Grad der Behinderung – GdB.
Der Grad der Behinderung geht von 20 bis 100.
Die Zahl gibt an, wie stark die Einschränkung wegen der Behinderung ist.
Eine große Zahl bedeutet eine große Einschränkung.
Behinderung ist bis zu einem Grad der Behinderung von 40.
Schwerbehinderung ist ab einem Grad der Behinderung von 50.
Behinderung ist:
Ein Mensch kann etwas gar nicht oder nicht so gut wie andere Menschen in seinem Alter.
Zum Beispiel hören.
Jeder Mensch hört weniger, wenn er alt ist.
Das ist normal.
Wenn ein Mensch jung ist und nicht gut hört, ist das eine Hör-Behinderung.
Manche Menschen können:
Nicht gut oder gar nicht laufen
Wenig oder gar nicht sehen
Wenig oder gar nicht hören
Nicht so gut denken
Manche Menschen haben eine seelische Krankheit.
Wegen der Behinderung können viele Menschen, nicht überall mitmachen.
Sie sind dann wegen der Behinderung eingeschränkt.
Wichtig ist:
die Einschränkung dauert länger als 6 Monate und
man kann wegen der Einschränkung nicht überall mitmachen.
Manchmal ist die Einschränkung besonders stark.
Dann heißt das Schwerbehinderung.
Grad der Behinderung
Eine Schwerbehinderung feststellen
Gleichstellung
Behinderung feststellen
Das heißt ein Mitarbeiter vom Sozial-Amt bestätigt:
Ja, Sie haben eine Behinderung.
Sie müssen dafür einen Antrag stellen.
Sie können das Formular für den Antrag mit der Post oder per E-Mail schicken.
Die Adresse ist:
Stadt Leipzig
Sozial-Amt
Abteilung Schwerbehindertenrecht
04092 Leipzig
Infos zum Antrags-Formular
Notwendige Unterlagen
Pass-Foto
Ablauf Feststellungs-Verfahren
Bearbeitungs-Dauer
Schwerbehinderten-Ausweis
Der Schwerbehinderten-Ausweis ist eine Chip-Karte.
Der Grad der Behinderung ist 50 oder mehr.
Dann bekommen Sie einen Schwerbehinderten-Ausweis.
Der Schwerbehinderten-Ausweis gilt überall in Deutschland.
Sie haben damit besondere Rechte.
Zum Beispiel: Manchmal müssen Sie weniger Eintritt im Museum bezahlen.
Diese Schwerbehinderten-Ausweise gibt es
Merk-Zeichen
Schutz-Hülle für den Schwerbehinderten-Ausweis
Weniger bezahlen für Radio und TV
Behinderten-Parkplatz nutzen
Kostenlos Bus und Bahn fahren
Sie haben:
einen Schwerbehinderten-Ausweis mit dem passenden Merk-Zeichen
Welche Merk-Zeichen das sind, finden Sie hier.
eine gültigeWert-Marke
Sie können damit in allen Zonen fahren.
Hier gilt die Wert-Marke
Diese Personen können eine Wert-Marke bekommen
So bekommen Sie die Wert-Marke
Hinweis zu den Pauschal-Beträgen in der Steuer-Erklärung
Seit 2021 gibt es neue Pauschal-Beträge bei der Steuer-Erklärung.
Mit dem Pauschal-Betrag kann es sein:
Sie müssen weniger Steuern bezahlen.
Fragen Sie bei Ihrem Finanz-Amt nach.
Hier finden Sie die Kontakt-Daten vom Finanz-Amt Leipzig.
Ausgleich wegen einer Behinderung
Menschen mit Behinderung sollen keinen Nachteil wegen der Behinderung haben.
Das klappt noch nicht immer.
Als Ausgleich dafür, können Menschen mit Behinderung Geld bekommen.
Das steht in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt Landes-Blinden-Geld Gesetz- LBlindG.
Diese Menschen können Landes-Blinden-Geld bekommen:
blinde Menschen
stark seh-behinderte Menschen
gehörlose Menschen
taub-blinde Menschen
Kinder, mit einem Grad der Behinderung von 100
Antworten auf Fragen
Viele Menschen haben die gleichen Fragen zum Landes-Blinden-Geld.
Hier sind die Fragen mit den Antworten.